Krankenkassen

Für gesetzlich wie privat Versicherte werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie (Verhaltenstherapie) in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung dafür ist die Diagnose einer psychischen Störung für die eine Indikation (Grund für psychotherapeutische Maßnahmen) besteht.

Selbstzahlende

Paartherapie zur Beziehungs- oder Konfliktklärung oder auch Einzelsitzungen, um die persönliche Entwicklung zu unterstützen sind Maßnahmen, die keine behandlungswürdige Diagnose beinhalten. Diese Interventionen werden auch nicht von Krankenkassen übernommen, sondern müssen selber bezahlt werden.

Das individuelle Honorar für psychotherapeutische beziehungsweise paartherapeutische Sitzungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

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